Sie haben durch Beratungsfehler Ihrer Bank, Sparkasse oder Ihres Vermögensverwalters Verluste erlitten?
Als erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über vertiefte Branchenkenntnisse im Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft. Ich berate und vertrete Mandanten bei Streitigkeiten in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz.
Dies betrifft insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung in folgenden Bereichen:
- Zertifikat-, Fonds- und Swap-Geschäfte
- Options-Geschäfte
- Aktien- und Börsengeschäfte
- Bau-, Immobilienfinanzierungen und Immobilienkapitalanlagen (sog. “Schrottimmobilien”)
- Spar-, Bauspar- und Kapitallebensversicherungsverträge