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Makler- und Immobilienrecht

Maklerrecht

Im Maklerrecht berate und vertrete ich gerichtlich und außergerichtlich in folgenden Teilbereichen:

  • Abschluss und Beendigung des Maklervertrags
  • Entstehung des Provisionsanspruches
  • Alleinauftrag
  • Schadensersatz
  • Verwirkung des Provisionsanspruchs
  • Aufwendungsersatz
  • Reservierungsvereinbarungen
  • Verflechtung
  • Gemeinschaftsgeschäfte
  • Wettbewerbsrechtliche Fragen

Immobilienrecht

Unter der Bezeichnung Immobilienrecht ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten zu verstehen, die sich mit dem unbeweglichen Vermögen beschäftigen – angefangen von der Gestaltung und Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags bis hin zur Zwangsversteigerung.

Darüber hinaus beschäftigt sich das Immobilienrecht mit der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufvertrag, mit der Haftungsverwirklichung durch Verwertung dinglicher Sicherheiten und es regelt die rechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu Dritten.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie – z. B. durch Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts oder Schenkung – und bei Belastungen durch Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit oder Reallast sowie der Nutzung und Veräußerung von Grundstücken.

Zu meinen Mandanten gehören Grundstückseigentümer, Investoren, Kreditnehmer und Makler.