Eingehende Beratung ist bei Zwangsversteigerungen unerlässlich. Kleinste Fehler im Zwangsversteigerungsverfahren können sich verheerend auswirken.
Ich verfüge über jahrelange praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts. Als erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich zudem insbesondere über vertiefte Branchenkenntnisse im Bankengeschäft.
Bei der Zwangsversteigerung geht es in der Regel um sehr schwierige Rechtsfragen (Rangfolge der Grundbucheintragungen, Beschlagnahmebeschluss, Versteigerungsbedingungen, Einstellung der Zwangsvollstreckung, Mietverträge, Räumung u.a.), die auch andere Rechtsgebiete berühren und oft nur schwer verständlich sind.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen zum Zwangsversteigerungsrecht, sei es im Rahmen einer Vollstreckungs- oder einer Teilungsversteigerung.